Inklusion
2006 wurde von den Vereinten Nationen die UN-Behindertenrechtskonvention verfasst. Darin ist festgehalten worden, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben.
Um dies zu erreichen, müssen Barrieren in Städten, Gebäuden, Transportmitteln und im Internet abgebaut werden, behinderte Menschen müssen selbstbestimmt leben können mit Hilfe von Unterstützung und Assistenz und sie müssen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und Arbeit haben, um sich ihren Lebensunterhalt eigenständig verdienen zu können. Um diese Dinge in Deutschland konkret umzusetzen, wurde 2016 das Bundesteilhabegesetz beschlossen. Dadurch haben sich einige Verbesserungen für Menschen mit Behinderung ergeben. Zum Beispiel konnten Menschen, die auf Assistenz angewiesen sind, bisher kaum sparen. Sie durften lediglich 2600 Euro besitzen und mussten damit, selbst wenn sie einen Job haben, eigentlich in Armut leben. Diese Grenze wurde nun auf 27.600 Euro angehoben und soll 2020 auf 50.000 Euro steigen. Das ist zwar schon viel besser, aber auf große Anschaffungen sparen, wie eine eigene Wohnung, können behinderte Menschen damit noch immer nicht.
Außerdem gibt es einige Punkte im Bundesteilhabegesetz, die Menschen mit Behinderung ihrer Selbstbestimmung berauben können. Zum Beispiel kann es sein, dass ein Mensch nicht weiter zu Hause leben darf, weil das Sozialamt ihm sagt, dass es billiger sei, ins Heim zu gehen als eine persönliche Assistenz für zu Hause zu finanzieren