Teilnahmebedingungen der youngcaritas Berlin
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Anmeldung, Vertragsschluss
Anmeldungen für Veranstaltungen im Rahmen der youngcaritas Berlin werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung allein begründet keinen Anspruch auf Teilnahme an der gewählten Veranstaltung. Dieser entsteht erst durch eine Teilnahmezusage. Bei teilnehmerbegrenzten Veranstaltungen kann es auch zu Absagen kommen.
Spezifische Regelungen zu einzelnen Veranstaltungen werden gesondert in besonderen Teilnahmebedingungen vereinbart, die vorrangig und ergänzend gelten. -
Zahlungsbedingungen
Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen werden die Gebühren nach Anmeldung zusammen mit der Teilnahmezusage in Rechnung gestellt. Diese sind nach Rechnungserhalt sofort zur Zahlung fällig. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur nach vorherigem Ausgleich der Rechnung möglich. -
Absage und Änderung von Veranstaltungen
Veranstaltungen können aus wichtigem Grund (z.B. mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit eines Referenten ohne Ersatzmöglichkeit) durch youngcaritas Berlin abgesagt werden. Die Teilnehmenden werden unverzüglich informiert und erhalten die geleistete Teilnahmegebühr zurück; Weitere Ansprüche gegenüber youngcaritas Berlin bestehen nicht.
youngcaritas Berlin ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung gegenüber den Teilnehmenden.
Youngcaritas Berlin ist berechtigt - soweit den Teilnehmenden zumutbar - die Veranstaltung im Übrigen zu ändern (z.B. Änderungen der Agenda, des Zeitplans, des Veranstaltungsorts). Diese Änderungen werden wir unverzüglich auf der Internetseite bzw. Facebook von youngcaritas Berlin mitgeteilt und, soweit uns bekannt, die Teilnehmenden per E-Mail informiert. -
Stornobedingungen
Soweit nicht abweichend geregelt (z. B. in besonderen Teilnahmebedingungen), kann der Teilnehmer seine Teilnahme bis zu zwei Tage vor der Veranstaltung in Textform (also per Brief, Telefax oder E-Mail) wie folgt stornieren: - Eine Stornierung bis zu zwei Tage vor der Veranstaltung ist kostenfrei möglich, es fallen keine Gebühren an.
- Bei einer kurzfristigeren Stornierung wird die geleistete Teilnahmegebühr ggf. bis zu 100% einbehalten.
Dem Teilnehmenden bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein niedrigerer Schaden als die Stornogebühr entstanden ist. youngcaritas wird die Teilnahmegebühr, ggf. nach Abzug der Stornogebühr, umgehend an den Teilnehmenden zurückerstatten.
Unbenommen bleibt das Recht des Teilnehmenden, einen Ersatzteilnehmenden zu benennen. -
Gesundheitszustand und Fähigkeiten
Mit Teilnahme an einer Veranstaltung versichert die teilnehmende Person, dass sie die für die Teilnahme erforderlichen Fähigkeiten und Gesundheit aufweist. Sollte die teilnehmende Person die nötigen Fähigkeiten und Gesundheitszustand nicht selbst einschätzen können, ist die Person selbständig dafür verantwortlich, sich über die notwendigen Fähigkeiten und Gefahren zu informieren und kann diese auch beim Veranstalter einholen.
Sollten berechtigte Vermutungen bestehen, dass eine teilnehmende Person den nötigen Gesundheitszustand oder die nötigen Fähigkeiten nicht besitzt, kann diese Person von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Findet eine Veranstaltung organisiert durch die youngcaritas Berlin mit einem Kooperationspartner oder an einer externen Einrichtung statt, so gelten auch die Teilnahmebedingungen und Haftungsausschlüsse der Kooperationspartner und externen Einrichtungen.
Jede teilnehmende Person muss diese Benutzungsregeln vor Betreten der Einrichtung lesen. Mit Betreten der Einrichtung oder Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich die teilnehmende Person mit den Teilnahmebedingungen und Benutzungsregeln der youngcaritas, der Kooperationspartner und externen Einrichtungen einverstanden.
Die Aufsichtsberechtigten einer teilnehmenden Person unter 18 Jahren müssen diese Benutzungsregeln durchlesen und mit der minderjährigen Person durchsprechen, bevor dieser die Einrichtung betreten oder an der Veranstaltung teilnehmen darf. -
Haftungsausschluss
Die Teilnehmenden bzw. bei Minderjährigen dessen/ deren Erziehungsberechtigte, erklären durch ihre Anmeldung, dass sie bzw. die Minderjährigen die für die Teilnahme die notwendigen Fähigkeiten und Gesundheitszustand besitzen. Die Haftung für Schäden, die Teilnehmende aufgrund schuldhaften Handelns durch youngcaritas Berlin, dessen helfende Personen, die Mitarbeitenden der Caritas Berlin, oder sonstige helfende und unterstützende
Personen und Körperschaften erleiden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.
Ist eine Veranstaltung der youngcaritas für eine bestimmte Altersgruppe ausgeschrieben, so übernehmen Eltern die Haftung für ihre Kinder, wenn diese zu einer solchen Veranstaltung mitgebracht werden und das Alterskriterium nicht erfüllen.
Die Teilnahme an Veranstaltungen der youngcaritas Berlin erfolgt auf eigene Gefahr. -
Ausschluss von Teilnehmenden, Hausrecht
youngcaritas kann Teilnehmende von Veranstaltungen ganz oder teilweise ausschließen, wenn diese die Veranstaltung stören und die Störung auch nach Androhung des Ausschlusses nicht unterbleibt.
youngcaritas übt, gegebenenfalls gemeinsam mit Dritten, während der Veranstaltung das Hausrecht aus und ist berechtigt, insoweit Weisungen zu erteilen. -
Urheberrecht, Ton- und Bildaufnahmen
Vortragsunterlagen und sonstige Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Gewerbliche Ton- und Bildaufnahmen (insbesondere Fotos, Filme, Videos) sind untersagt. Sofern bei der Veranstaltung Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden, können diese auch Teilnehmende enthalten. Der Teilnehmende erteilt mit seiner Anmeldung dem Caritasverband Berlin und ggf. benannten Fördergebern und Kooperationspartnern die Erlaubnis, die Aufnahmen in eigenen Publikationen sowie öffentlichen Netzwerken zur Berichterstattung und zu Werbezwecken zu nutzen. -
Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten und nutzen die erforderlichen Daten der Teilnehmenden zum Zwecke der Erfüllung des Vertragsverhältnisses. Wir können Daten an andere Teilnehmende, Referenten, Sponsoren und Aussteller einer Veranstaltung weitergeben. Der Teilnehmende kann dieser Weitergabe jederzeit widersprechen. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung und Nutzung von Daten erfolgt nur, wenn der Teilnehmende hierzu eingewilligt hat. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung stimmt der Teilnehmende dieser Datenschutzrichtlinie zu. Des Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen der youngcaritas Berlin und des Caritasverband für das Erzbistum Berlin. -
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz des Caritasverband für das Erzbistum Berlin, welcher sich in Berlin befindet. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Zweck und dem Sinn dieser unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.