Aktionsheft
Kinderrechte
Gleiches Recht für alle! Oder etwa nicht?
Spielen, zur Schule oder zum Arzt gehen - das darf doch jedes Kind, oder? Was für viele Kinder in Deutschland selbstverständlich ist, gilt nicht automatisch auch für Flüchtlings-Kinder in Deutschland. Das ist sehr schade, denn eigentlich sollten alle Kinder die gleichen Rechte haben.

Im Jahr 1989 wurde von der Vollversammlung der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention beschlossen. Kinderrechte für Flüchtlingskinder in Deutschland nicht vollständig anwendbar. Zum Beispiel haben Flüchtlingskinder nicht das gleiche Recht auf ärztliche Versorgung, wie Kinder mit deutschem Pass.
2010 hat der deutsche Bundesrat die Vorrangigkeit des Ausländerrechts aufgehoben. Die UN-Kinderrechtskonvention gilt jetzt auch in Deutschland im gesamten Umfang für Flüchtlingskinder.
Damit die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland nicht nur auf dem Papier besteht, sondern auch praktisch umgesetzt werden kann, sind jedoch noch Gesetzesänderungen notwendig.
Das Recht auf Bildung und Ausbildung
In den meisten Bundesländern gilt zwar inzwischen für minderjährige Ausländer die Schulpflicht, es gibt jedoch immer noch Ausnahmen für Kinder mit unsicherem Aufenthaltsstatus (Geduldete, Asylsuchende).
Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
Es klingt vielleicht komisch, aber: Kinder haben ein Recht darauf, spielen zu dürfen! Kinder sollen ihre Freizeit alters- und wunschgemäß gestalten, an Freizeitangeboten teilnehmen und sich erholen können.Vieles von dem, womit Kinder und Jugendliche in Deutschland ihre Zeit verbringen, ist für Flüchtlinge kaum möglich. Dabei wäre es gerade für sie besonders wichtig! Fußball zu spielen, Musik zu machen oder in einen Jugendtreff zu gehen, wäre für sie die Chance, andere Kinder und Jugendliche kennenzulernen, sich persönlich weiterzuentwickeln und damit Anschluss an das Leben in Deutschland zu bekommen.